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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Schallcon Business Solutions GmbH
Im Euler 9, 55129 Mainz

Stand Dezember 2016

 § 1     Definitionen

  • Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von Schallcon Business Solutions GmbH erwerben.
  • Schallcon: In diesen Bedingungen die Kurzform von Schallcon Business Solutions GmbH
  • Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Produkte: In Dokumenten von Schallcon (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Waren einschließlich Drittprodukten und Software. Nicht dazu zählen Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von Zusatzverträgen von Schallcon installiert oder beigefügt wurden.
  • Service: Dienstleistungen, die Schallcon entsprechend der vereinbarten Serviceleistung, gegebenenfalls auch durch Servicepartner, durchführt.
  • Servicepartner: Von Schallcon beauftragte Serviceunternehmen.
  • Software: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software.

§ 2     Anwendungsbereich

Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen Schallcon und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

§ 3     Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen

Angebote von Schallcon erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Garantien sind nur verbindlich für Schallcon, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von Schallcon aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet Schallcon dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und Schallcon unverzüglich etwaige Abweichungen zu der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich Schallcon vor, vertragsgegenständliche Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Wesentliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt.

 § 4     Preise und Zahlungsbedingungen

Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von Schallcon. Schallcon behält sich bei Verträgen mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Herstellungskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.

Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 28 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Schallcon behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Skonto ist nicht vorgesehen. Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten), wie in der Auftragsbestätigung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch Schallcon nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 28 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn Schallcon auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.

§ 5     Lieferung / Eigentumsvorbehalt

Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. Schallcon ist zu Teillieferungen berechtigt (z.B. im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von Schallcon hergestellten Produkte). Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. Schallcon kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von Schallcon zu vertreten ist. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

§ 6     Untersuchung

Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Der Kunde ist verpflichtet, die Programme unverzüglich nach Erhalt selbst zu installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich Schallcon schriftlich mitzuteilen. Erfolgt bis 21 Tage nach Lieferung keine entsprechende Mitteilung, gelten die gelieferten Produkte als abgenommen, auch im Sinne der Abnahme für andere Paragraphen in diesen Geschäftsbedingungen.

§ 7     Ansprüche bei Sachmängeln

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.

(2) Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von Schallcon oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist Schallcon abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist Schallcon zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von Schallcon berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt Schallcon mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet Schallcon Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“.

(3) Die Mangelansprüche verjähren spätestens in sechs Monaten ab Ablieferung, sofern Schallcon den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffs-Ansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffs-Ansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich Schallcons Gewährleistung entsprechend.

§ 8     Service

Dieser Paragraph gilt für Dienstleistungsverträge. Serviceleistungen werden durch Schallcon oder von Schallcon beauftragten Servicepartnern erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. Postlaufzeiten, weite Anreise) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten/Softwarefunktionen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Tool-Tipps, Hilfetexte, die auch in der Dokumentation enthalten). Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt Schallcon mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Datenträgern; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und/oder Datenübernahme; Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.

§ 9     Wartungsverträge

(1)  Die in diesem Paragraphen dargestellten Punkte gelten nur, wenn der Kunde mit Schallcon einen Wartungsvertrag abschließt.

(2) Schallcon behebt, unbeschadet der Rechte des Kunden aus Gewährleistung für die ihm überlassene Software, für eine Vergütung, die in der Auftragsbestätigung bezeichnet ist, alle Mängel, die die Tauglichkeit der Programme aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, indem Schallcon Business Solutions nach eigener Wahl den Mangel beseitigt, Ersatz oder eine Umgehungslösung mit gleicher Funktionalität liefert. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt nur insoweit, als die Behebung des Mangels objektiv technisch möglich ist. Die Mitteilung von Mängeln muss unverzüglich und schriftlich erfolgen (auch per E-Mail oder Fax) und das Auftreten des Mangels in nachvollziehbarer Form beschreiben.

(3) Schallcon Business Solutions beginnt unverzüglich nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung mit der Einleitung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen. Sofern zur Mangelbeseitigung ein Programm implementiert werden muss, übermittelt Schallcon Business Solutions dieses dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Mängeln muss der Kunde die von Schallcon Business Solutions erteilten Hinweise befolgen. Der Kunde muss seine Mängelanzeige bzw. Fehlermeldungen und Fragen nach besten Kräften präzisieren und zu diesem Zweck auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

(4) Beseitigt Schallcon einen Mangel nicht innerhalb angemessener Frist und gelingt Schallcon dessen Beseitigung auch nicht innerhalb einer weiteren, vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Pflegeentgelts verlangen oder von der Pflegevereinbarung zurücktreten. Die in Satz 1 beschriebenen Rechte stehen dem Kunden auch dann zu, wenn Schallcon Business Solutions die Mangelbeseitigung nach Satz 1 verweigert oder wenn dem Kunden eine Mangelbeseitigung nach Satz 1 nicht zumutbar ist.

(5) Während erforderlicher Testläufe müssen kompetente Mitarbeiter des Kunden, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden, persönlich anwesend sein. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.

(6) Bei nachweislich unbegründeten Meldungen von Mängeln, die beispielsweise auf einen Hardwarefehler oder einen Bedienungsfehler zurückzuführen sind, kann Schallcon Business Solutions die von ihr aufgrund der Meldung des angeblichen Mangels erbrachten Leistungen nach ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen dem Kunden in Rechnung stellen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages beträgt der Stundenlohn 150,– Euro zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Für Tätigkeiten außerhalb der Büroräume von Schallcon wird zusätzlich pro Kalendertag eine Reisekostenpauschale von 150,– Euro zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer erhoben.

(7) Schallcon erteilt an Arbeitstagen (Montag – Freitag) zwischen 09:00 und 15:00 Uhr telefonische Auskünfte zu Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Programme einschließlich Bedienung und Störungsbeseitigung.

(8) Einen zusätzlichen Support durch die Entwickler des jeweiligen Programms oder eines Systemingenieurs, insbesondere beim Kunden vor Ort, stellt Schallcon Business Solutions gegen entsprechende Vergütung auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Verfügung.

(9) Die innerhalb von § 9 beschriebenen Ansprüche des Kunden gegenüber Schallcon verjähren spätestens nach 180 Tagen ab Abnahme der entsprechenden Pflegeleistung durch den Kunden.

10) Die Pflegevereinbarung tritt mit Unterzeichnung des Wartungsvertrages in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann vom Kunden mit einer Frist von 3 Monaten und von Schallcon mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 10  Softwarenutzungsrechte des Kunden

Dieser Paragraph gilt nur für Lizenzverträge. Im Falle von Softwarelizenzverträgen räumt Schallcon dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die Produkte in unveränderter Form auf den Geräten, für die sie bestimmt sind, zu nutzen. Gegebenenfalls werden die Nutzungsmöglichkeiten im Vertrag spezifiziert.  

Der Kunde darf eine Sicherungskopie der ihm überlassenen Programme anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers tragen muss. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Der Kunde darf die Hardware wechseln, muss dann jedoch unverzüglich die Programme auf der bisher verwendeten Hardware löschen.

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Schallcon sind dem Kunden die Vermietung, Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen der Programme sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse nicht gestattet. Ebenso ist ein Eingriff in den Quellcode der Programme ohne schriftliche Genehmigung durch Schallcon untersagt.

Der Kunde darf die Produkte auf Dauer an Dritte unter der Bedingung veräußern oder verschenken, dass sich der Erwerber mit der Weitergeltung in diesem Paragraph genannten Bedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem Erwerber sämtliche Kopien der Programme (einschließlich, sofern vorhanden, der genannten Sicherungskopie) übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten.

§ 11  Haftung

(1) Schallcon haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Schallcon nur bei Schäden, die zurückzuführen sind auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich insbesondere von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

(3) Im Falle von § 11 Absatz 2 ist die Haftung darüber hinaus der Höhe nach auf Euro 5.000,– pro Schadensfall beschränkt und maximal auf 75% der Vertragssumme beschränkt.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Schallcon.

§ 12  Rechte Dritter

Sollten Dritte in Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, Verletzungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen den Kunden geltend machen, hat der Kunde Schallcon unverzüglich hiervon zu unterrichten und im Einvernehmen mit Schallcon solchen Ansprüchen außergerichtlich und gerichtlich entgegenzutreten. Schallcon wird den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche nach besten Kräften unterstützen.

§ 13  Export

Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

§ 14  Datenschutz

Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Schallcon wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) sowie Schallcon-interne Datenschutzrichtlinien beachten.

§ 15  Geheimhaltung

Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

§ 16  Rücktritt

Schallcon ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von Schallcon eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Exportbestimmungen verletzt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird.

§ 17  Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus oder in Zusammenhang mit allen Verträgen mit Schallcon unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit allen Verträgen mit Schallcon ist Mainz.

§ 18  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF: aktuelle AGBs